Mädchenarbeit in Felsberg hat eine Tradition. Seit Ende der 70iger gab es verschiedene Ansätze:
- Mädchengruppen in den Dörfern und im Jugendzentrum
- Die Spurensicherung Felsberger Mädchen und Frauen
- Werkstattkurse für Mädchen zur Berufsorientierung
- Seminare für Mädchen
Schließlich ist es dem großen Entgagement der Felsberger Mädchen und Frauen im Jahr 1994 zu verdanken, dass der Mädchentreff in Felsberg am 8. April 1995 eröffnet werden konnte.
Der Stadt Felsberg hat das Projekt Mädchentreff von beginn an unterstützt, es fand eine regelmäßige Zusammenarbeit mit der Gesamtschule in Felsberg statt und bald nutzten auch Mädchen- und Frauengruppen aus dem Schwalm-Eder-Kreis das Haus, wie z:B. die "AG Mädchenarbeit" im Schwalm-Eder-Kreis.
Das Angebot des Mädchentreffs entstand unter folgenden Fragestellungen:
- Was brauchen Mädchen in unserer Region heute?
- Was können wir ihnen bieten?
- Was wollen sie selbst?
Die Mädchenarbeit ist offen für die Themen, die die Mädchen einbringen, wie Partnerschaft und Liebe, Medien und Talkshows, Rockmusik für Mädchen....
Die Grundlage
Mädchen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit (§ 1 KJHG).
Hierbei sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern (§ 9 Abs. 3 KJHG).
Das Hess. Ausführungsgesetz zum KJHG besagt in § 13 Abs.2 "Für Mädchen und junge Frauen sind besondere Jugendhilfeplanungen vorzuhemen, die neben der Bestandsaufnahme mädchenspezifischer Einrichtungen und Dienste die Planung neuerer notwendiger Mädchenprojekte und Modellvorhaben für Mädchen und junge Frauen aufweisen."
Auf der ersten Frauenkonferenz in Schwalm-Eder-Kreis im Februar 1993 befasste sich eine Arbeitesgruppe mit dem Thema "Mädchen brauchen Räume" und es wurden u.a. folgende Forderungen verabschiedet:
- Erlass von Mädchenförderplänen durch Städte, Gemeinden und den Kreis
- Einrichtung von Mädchencafés im Kreis
- Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel für die Mädchenarbeit durch Städte, Gemeinden und den Kreis.